Bodenrichtwerte der Gemeinde Eutingen im Gäu

Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. 

Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 Baugesetzbuch (BauGB). Auf Grundlage der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). Die ermittelten Bodenrichtwerte beziehen sich auf Bodenrichtwertzonen, in denen einheitliche Wertverhältnisse herrschen. 

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Sollten Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten der Gemeinde Eutingen im Gäu haben, wenden Sie sich bitte an den gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Horb und der Gemeinden Empfingen und Eutingen im Gäu unter 07451 / 622 9405 oder gutachterausschuss(@)horb.de

Hier können Sie die Bodenrichtwertzonen der Gemeinde Eutingen im Gäu einsehen.
Die örtlichen Fachinformationen zur Ableitung und Verwendung der Bodenrichtwerte können hier eingesehen werden.
Neue Bodenrichtwerte des Gemeinsamen Gutachterausschusses zum 01.01.2023 können hier eingesehen werden.