Sanierungsgebiet "Weitingen" in Eutingen im Gäu - Städtebauliche Erneuerung

Die Gemeinde Eutingen im Gäu wurde mit dem Ortsteil Weitingen in das Bund-/Länder- Programm „städtebauliche Erneuerungsmaßnahme“ aufgenommen. Für die Durchführung von Maßnahmen sind die Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR zu Grunde zu legen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  am 13.10.2015 das Sanierungsgebiet „Weitingen“ festgelegt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt vom 23.10.2015 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Weitingen“ in Eutingen im Gäu sowie der Abgrenzungsplan (siehe unten) rechtskräftig. Den Förderrichtlinien der Gemeinde Eutingen im Gäu für die Förderung von Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Weitingen“ (siehe unten) hat der Gemeinderat zugestimmt.

Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet können bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie für Ordnungsmaßnahmen eine Zuwendung (von Bund-Land und Gemeinde) erhalten. Die Abwicklung der Zuwendung erfolgt über die Gemeindeverwaltung. Voraussetzung ist, dass mit der Maßnahme nicht vor Abschluss einer Vereinbarung begonnen wurde.

Bei Interesse oder Fragen stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung

Gemeindeverwaltung Eutingen im Gäu
Jaqueline Schäffer
Telefon: 07459 881 18
E-Mail:   J.schaeffer(@)eutingen-im-gaeu.de

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Armin Hinterseh
Telefon: 0761 2172-3122
E-Mail: armin.hinterseh(@)lbbw-im.de