Die Friedhöfe der Gemeinde Eutingen im Gäu

Im Gebiet der Gemeinde Eutingen im Gäu gibt es in jedem Teilort einen kommunalen Friedhof. 

Folgende Grabstätten werden in der Gemeinde angeboten

  1. Reihengräber
  2. Wahlgräber
  3. Urnenreihengräber
  4. Urnenwahlgräber
  5. Kindergräber
  6. Gräber in Gemeinschaftsanlagen (anonyme Rasengräber ohne Grabmalpflicht) = nur in Eutingen und Weitingen
  7. Rasen-Einzelgräber
  8. Rasen-Wahlgräber (doppelttief) = nur in Eutingen, Göttelfingen, Weitingen
  9. Urnengräber im Baumgrabfeld = nur in Eutingen

Alle Grabstätten werden von der Gemeindeverwaltung vergeben. 
Reihengrabstätten werden fortlaufend belegt und können deshalb von den Angehörigen des Verstorbenen nicht ausgewählt werden. 
Angehörige von Verstorbenen können entscheiden, welche der unbelegten Wahlgrabstätten sie erwerben möchten. 

Ruhezeiten von Gräbern

Die Ruhezeit für Tote beträgt 25 Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung des 7. Lebensjahres verstorben sind, 20 Jahre. Die Ruhezeit für Aschen Verstorbener beträgt 15 Jahre. 

Grabgestaltung

Auf den gemeindlichen Friedhöfen gibt es Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften und Grabfelder ohne besondere Gestaltungsvorschriften.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Friedhofsatzung der Gemeinde Eutingen im Gäu. Diese finden Sie auf unserer Website unter Ortsrecht.

Auskünfte über die Gestaltung von Grabstätten und zu den Belegungen erhalten Sie bei der Gemeinde- oder Ortschaftsverwaltung.

    Ihre Ansprechpartnerinnen sind

    • Rathaus Eutingen, Frau Claudia Belz, Tel.: 07459 881-33
    • Ortschaftsverwaltung Göttelfingen: Frau Corinna Gfrörer, Tel. 07459/358
    • Ortschaftsverwaltung Rohrdorf: Frau Stefanie Schneider, Tel. 07457/8612
    • Ortschaftsverwaltung Weitingen, Frau Lydia Petkau, Tel.: 07457 8095