Die Friedhöfe der Gemeinde Eutingen im Gäu
Im Gebiet der Gemeinde Eutingen im Gäu gibt es in jedem Teilort einen kommunalen Friedhof.
Folgende Grabstätten werden in der Gemeinde angeboten
- Reihengräber
- Wahlgräber
- Urnenreihengräber
- Urnenwahlgräber
- Kindergräber
- Gräber in Gemeinschaftsanlagen (anonyme Rasengräber ohne Grabmalpflicht) = nur in Eutingen und Weitingen
- Rasen-Einzelgräber
- Rasen-Wahlgräber (doppelttief) = nur in Eutingen, Göttelfingen, Weitingen
- Urnengräber im Baumgrabfeld = nur in Eutingen
Alle Grabstätten werden von der Gemeindeverwaltung vergeben.
Reihengrabstätten werden fortlaufend belegt und können deshalb von den Angehörigen des Verstorbenen nicht ausgewählt werden.
Angehörige von Verstorbenen können entscheiden, welche der unbelegten Wahlgrabstätten sie erwerben möchten.
Ruhezeiten von Gräbern
Die Ruhezeit für Tote beträgt 25 Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung des 7. Lebensjahres verstorben sind, 20 Jahre. Die Ruhezeit für Aschen Verstorbener beträgt 15 Jahre.
Grabgestaltung
Auf den gemeindlichen Friedhöfen gibt es Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften und Grabfelder ohne besondere Gestaltungsvorschriften.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Friedhofsatzung der Gemeinde Eutingen im Gäu. Diese finden Sie auf unserer Website unter Ortsrecht.
Auskünfte über die Gestaltung von Grabstätten und zu den Belegungen erhalten Sie bei der Gemeinde- oder Ortschaftsverwaltung.
Ansprechpartner für Belegung und Rechnungsstellung
- Friedhof Eutingen und Rohrdorf : Frau Stefanie Schneider, Tel.: 07459/881-34
- Friedhof Göttelfingen: Frau Anika Beese, Tel: 07459/881-30
- Friedhof Weitingen: Frau Lydia Petkau, Tel.: 07459/881-30
Für alle anderen Fragen in Friedhofsangelegenheiten steht Ihnen Frau Stefanie Schneider, Tel. 07459/881-34, s.schneider@eutingen-im-gaeu.de zur Verfügung.

