Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO

Sofern Sie mit uns als Verwaltung in Kontakt treten, kann es sein, dass wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben. Hierbei haben Sie folgende Betroffenenrechte, sofern die Datenverarbeitung nicht von Gesetz wegen zwingend notwendig ist und Ihrem Recht überwiegt.

Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Eine gute Erklärung über diese Rechte bietet die Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über folgenden Link:  https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Basiswissen/Betroffenenrechte/BetroffenenRechte_node.html .

 

Informationspflicht zu einzelnen Verwaltungsleistungen

Über unten stehende Inhalte können Sie per Klick auf die einzelnen Links die jeweiligen Informationen bezüglich der Datenverarbeitung nach Artikel 13 DSGVO zu einzelnen Verwaltungsleistungen aufrufen.

Bewerbermanagement Art. 13 DSGVO