Ökokonto

Das Ökokonto dient der Erfassung und Festhaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im naturschutz- und baurechtlichen Bereich. Im Rahmen des Ökokontos kann die Gemeinde bereits vor der Planung von  Baugebieten Ausgleichsmaßnahmen durchführen. Diese Maßnahmen können zum Beispiel das Anlegen einer Baumwiese oder die Renaturierung eines Baches sein. Sie werden im Ökokonto dokumentiert. Zu diesem Zeitpunkt sind die Maßnahmen noch keinem bestimmten Vorhaben zugeordnet. Später können sie zum Ausgleich oder als Ersatz für konkrete Eingriffe in die Natur verwendet werden und durch die Zuordnung zu einem bestimmten Baugebiet refinanziert werden. Rechtsgrundlagen sind die §§ 16 und 18 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit den §§ 1a und 200a und 135a des Baugesetzbuches.

Bei Fragen zum Ökokonto der Gemeinde wenden Sie sich bitte an Herrn Daniel Beilharz, Tel.: (0 74 59) 881-12 oder per E-Mail: beilharz(@)eutingen-im-gaeu.de.

Das Ökokonto ist hier einsehbar