Lärmaktionsplan 2025 der Gemeinde Eutingen im Gäu
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Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Eutingen im Gäu – Bekanntmachung über den Beschluss
Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf Gemarkung Eutingen wurden aufgrund dieser Verkehrsbelastung die A 81 und die B 28 erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans verpflichtet. Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 22. Mai 2025 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 28. Mai 2025 bis einschließlich 11. Juli 2025. Der Gemeinderat der Gemeinde Eutingen im Gäu hat am 11. Dezember 2025 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen: Folgende Lärmminderungsmaßnahmen wurden vom Gemeinderat festgesetzt: · Geschwindigkeitsreduzierung 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen: - B 28 gesamte OD Eutingen (Lückenschlüsse zwischen dem bestehenden Tempo 30 Bereich und den Ortseingängen) · Geschwindigkeitsreduzierung 100 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen: · A 81 in Höhe der Bebauungen Rohrdorf und Weitingen auf einer Länge von ca. 2,8 km · Ausbesserung hervorstehender Schachtdeckel entlang der B 28 · Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit · Empfehlung zur Priorisierung einer Ortsumfahrung der Gemeinde Eutingen im Gäu (Voruntersuchungen, Aufnahme BVWPL) Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Gemeinde zur Einsichtnahme aus und ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Eutingen im Gäu unter https://www.eutingen-im-gaeu.de/leben-wohnen/laermaktionsplanung? einsehbar. Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Eutingen im Gäu, den 15. Dezember 2025 Markus Tideman Bürgermeister |
Lärmaktionsplan 2020 der Gemeinde Eutingen im Gäu
Unabhängig von der Lärmaktionsplanung und den Bestrebungen der Gemeinde, Lärmschutzmaßnahmen wie Straßensanierungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtsverbote durchzusetzen, gibt es auch die Möglichkeit, Lärmschutzmaßnahmen direkt am eigenen Gebäude durchzuführen. Da diese in der Regel teuer sind, gibt es hierfür Fördermittel.
Weitere Informationen zum Thema Lärm als auch potentiellen Fördermöglichkeiten für indiviudelle Lärmschutzmaßnahmen finden Sie auf den Seiten der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/laerm/ .
