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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan "Vollmaringer Weg" in Eutingen im Gäu

Allgemeines zur Beteiligung
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Eutingen im Gäu vom 23.10.2020 (KW 43) wird die  Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
 
Ergänzend zur Planauslegung beim Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu, Zimmer 21, Marktstr. 17, 72184 Eutingen im Gäu, werden die Planunterlagen bis einschließlich
02. Dezember 2020 auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Leben & Wohnen, Bauleitpläne, Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren“, sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht.
 
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit sich zu informieren. Zur Erörterung der Planung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde Eutingen im Gäu zur Verfügung.
 
Verfahren
Der Gemeinderat der Gemeinde Eutingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 28.09.2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
 
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand von Eutingen im Gewann Vollmaringer Weg. Südlich grenzt das bestehende Wohngebiet „Höhe“ an. Der exakte räumliche Geltungsbereich umfasst eine Größe von insgesamt 3,64 ha und ist im Abgrenzungsplan dargestellt.
 
Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahren
Die Gemeinde Eutingen im Gäu verfügt über keine Bauplätze welche an Bauwillige veräußert werden könnten. Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist groß. Mit der Entwicklung von Wohnbauflächen in Eutingen soll insbesondere jungen Leuten aus Eutingen und Umgebung die Möglichkeit eröffnet werden, sich dauerhaft in ihrem Heimatort niederzulassen und zu bauen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Wohnentwicklung geschaffen werden.
 
Umweltbezogene Informationen
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern
  • die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Entwässerung, Boden, verkehrliche Erschließung, Lärmimmissionen

 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Umweltbericht mit Bestandsplan), sowie ein Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung mit Abwägungsprotokoll liegen
 

in der Zeit vom 02.11.2020 bis einschließlich 02.12.2020
 
bei der Gemeindeverwaltung Eutingen i.G., Bauamt, Zimmer 21, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu während der gewöhnlichen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
 
Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren (Tel. 07459 881-15).
 
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die Planunterlagen und die damit verbundenen wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an j.fischer(@)eutingen-im-gaeu.de bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eutingen im Gäu, Zimmer 21, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu äußern.
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
 
Eutingen i. G., den 26.10.2020
Armin Jöchle
Bürgermeister
 
 
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den Planunterlagen oder zum Bebauungsplanverfahren.
 
Ihr Ansprechpartner:
Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu
Bauamt
Jutta Fischer
Marktstraße 17
72184 Eutingen im Gäu
 
Tel.: 07459 / 881-15
Fax: 07459 / 881-40
E-Mail: j.fischer(@)eutingen-im-gaeu.de

 

Hier sind die Planunterlage einsebhar: