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Neue Steuersätze ab 01. Juli 2020

- Mehrwertsteuer 19 % sinkt auf 16 %
- Mehrwertsteuer 7 % sinkt auf 5 %
 
Für die Ausstellung von Rechnungen ist der Leistungszeitpunkt bzw. die Lieferung einer Ware/Leistung maßgebend. Wenn Rechnungen nach dem 01.07.20 ausgestellt werden, obwohl der Leistungszeitpunkt noch vor dem 01.07. war, wird der Steuersatz 19 % berechnet.
 
Hinweise zur Jahresschlussrechnung der Wasser- und Abwassergebühren
Die Steuersenkung wirkt sich auch auf die diesjährige Jahresschlussrechnung aus und wird deshalb mit dem Steuersatz von 5 % berechnet (bisher mit 7%), da der Leistungszeitpunkt am 31.12.20 ist. Die noch fälligen Vorauszahlungen (15.09. und 15.12.) bleiben unverändert (mit Steuersatz von 7%) und werden in der Jahresschlussrechnung mit dem neuen Steuersatz von 5 % wieder verrechnet. Der Ablesezeitpunkt für die Ablesekarten wird weiterhin der 31.12.2020 sein. Darüber werden wir Sie, wie gewohnt, im Herbst informieren.
 
Für weitere Informationen können Sie sich gerne bei Frau Melina Rainer (Tel.: 07459/881-23 oder m.rainer@eutingen-im-gaeu.de) auf dem Rathaus in Eutingen melden.
 
Ihre Gemeindeverwaltung
-Steueramt-