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Wildschaden - Was muss ich tun?

Gerne möchten wir Sie nochmals über den Ablauf bei Wildschäden informieren und Sie bitten, die nachfolgende gesetzlich festgelegte Vorgehensweise zu beachten.
 
Nach § 57 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25.11.2014, zuletzt geändert am 26.10.2016 sind Wildschäden von der geschädigten Person innerhalb einer Woche, nach dem sie vom Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der Gemeinde anzumelden. Ohne diese Anmeldung erlischt der Ersatzanspruch.
 
Daraufhin bescheinigt die Gemeinde die Anmeldung des Schadens und leitet diese Bestätigung an den Geschädigten sowie an den zuständigen Jagdpächter weiter.
Zusätzlich weist die Gemeinde auf den anerkannten Wildschadensschätzer im Landkreis hin. Der Wildschadensschätzer im Landkreis Freudenstadt ist Herr Günter Bok aus Eutingen im Gäu.
 
Sobald der Geschädigte und der Jagdpächter die Unterlagen für den Wildschaden vorliegen haben, müssen diese beiden Parteien in Verbindung treten, um den Schaden zu ersetzen. Außerdem kann der Geschädigte auf eigene Kosten den Wildschadensschätzer zu Rate ziehen.
 
 
Bei Fragen oder weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Corinna Teufel im Rathaus Eutingen, Zimmer 3, E-Mail: c.teufel@eutingen-im-gaeu.de.