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Erweiterung des Kinderbetreuungsangebots in der Gemeinde

Um jedem Elternteil die Möglichkeit zu geben, sich beruflich zu entfalten, gibt es in Deutschland Rechte auf Betreuung der Kinder vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr. Darüber hinaus ist zur Zeit absehbar, dass es bis zum Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung in den Grundschulen geben soll.
 
Diesem Anspruch gerecht zu werden ist nicht immer einfach. Denn die rechtlichen Anforderungen an Raumgrößen, Hygiene sowie Personal sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Darüber hinaus stiegen die Geburtenraten seit 2006 wieder an, so dass in Baden-Württemberg 2016 mit 1,59 Kindern pro Jahr und 2018 mit 1,58 Kindern pro Jahr die geburtenreichsten Jahrgänge seit 1974 darstellten. Deshalb ist es durchaus möglich, dass in Einzelfällen trotz rechtlichen Anspruchs kein Betreuungsplatz mehr zur Verfügung steht. 
 
Nach den letzten Erhebungen zur Bedarfsplanung ist zu erwarten, dass der Bedarf nach Betreuungsplätzen nicht ausreichen wird, wenn keine neuen Räumlichkeiten geschaffen werden. Deshalb wurden bereits Maßnahmen ergriffen.
 
Seit Mai 2020 ist im ehemaligen Werkraum der Grundschule Eutingen eine Krippe mit insgesamt 10 Plätzen eingerichtet.
 
Diese Maßnahme wird jedoch nicht ausreichen. Weitere Betreuungsplätze müssen geschaffen werden. Im Folgenden liefern wir einen Überblick über die Grundsatzüberlegungen zum weiteren Ausbau unseres Betreuungsangebots.
 
 
Mögliche, zukünftige Erweiterungen und die Frage der Zentralisierung:
Möglichkeiten für eine weitere, schnelle Schaffung von Betreuungsräumlichkeiten wären zum Beispiel:
 

  • Erweiterung des Kindergarten Fantadu in Eutingen
  • Umbau des C-Baus der Schule in Eutingen
  • Nutzung von Räumen im noch zu sanierenden Adler-Areal in Weitingen
  • Zentralisierung des Schulangebots in Eutingen und die Umnutzung der Schule in Weitingen zu einer zentralen Betreuung für Kindergartenkinder

 
 
Bevor man sich jedoch für eine konkrete Lösungsmöglichkeit entscheidet, ist die Kernfrage zu klären, ob jede Ortschaft einen Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten benötigt.
 
Während einer Klausurtagung im Oktober 2019, als auch in den Gemeinderatssitzungen, wurden verschiedene Alternativen des Ausbaus besprochen, welche je nach Ortschaft unterschiedlich bewertet werden. Diese lassen sich, unabhängig von den zu nutzenden Gebäuden, in drei Varianten einteilen:
 

  1. 1.  Neuschaffung einer zentralen Betreuung des weiteren U3-Bedarfs für alle Ortsteile im Ortsteil Eutingen

 
Räumlichkeiten bzw. Grundstücke wären hierfür vorhanden. Die Ortschaftsräte und auch der Gemeinderat sehen dies jedoch nicht für eine gute Lösung an.
 
 

  1. 2.  Neuschaffung von zwei zentralen Betreuungen in den Ortsteilen Eutingen und Weitingen

 
Räumlichkeiten wären hierfür, abhängig von der zukünftigen Nutzung des Adler-Areals, grundsätzlich vorhanden. Die Betreuung in Eutingen sollte für die Deckung des Bedarfs in Eutingen und Göttelfingen genutzt werden, die Betreuung in Weitingen für die Deckung des Bedarfs in Rohrdorf und Weitingen.
Dies wäre eine Variante, welche im Hinblick auf die anstehenden Investitionen eine günstige Lösung darstellt.
 

  1. 3.  Neuschaffung von allen Betreuungen in allen Ortsteilen

 
Passende Räumlichkeiten wären hierfür weder in Göttelfingen noch in Rohrdorf vorhanden.
Dies wäre die teuerste und auch aufwändigste Variante, in Planung, Bau und Folgekosten.
 
Da in Eutingen als auch in Weitingen bei den favorisierten Varianten 2 und 3 eine neue Betreuung eingerichtet werden müsste, bestehen hier bereits Planungen, Gespräche mit Eigentümern und Architekten. Um diese jedoch abschließen zu können, muss man sich zuerst für eine der oben genannten Varianten entscheiden. Je nach Entscheidung müssen die Pläne für die Größe der Räumlichkeiten in Eutingen und Weitingen angepasst werden.
 
Für eine Entscheidung ist uns die Meinung der Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig:
 
-       Soll es alle Angebote (Ganztagesbetreuung und Betreuung der unter 3-jährigen) in jedem Teilort geben?
-       Wie wird der Zuzug von Einwohnern eingeschätzt?
-       Wie wird die Betreuunsquote für Ganztagesbetreuung und Betreuung der unter 3-jährigen eingeschätzt?
 
Die aktuelle Sitzungsvorlage für den Gemeinderat vom 28.04.2020, mit vielen weiteren Informationen, finden Sie hier:

Über Anregungen aus der Bürgerschaft an Frau Tamara Teufel, t.teufel(@)eutingen-im-gaeu.de freuen wir uns sehr. Ihre Meinung können Sie auch gerne einem Gemeinde- oder Ortschaftsrats ihres Vertrauens mitteilen.