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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplanes "Täle" in Eutingen im Gäu, Ortsteil Göttelfingen und öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Allgemeines zur Beteiligung:
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Eutingen im Gäu vom 08.05.2020 (KW 19) wird die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Täle“ und die Öffentliche Auslegung der Planunterlagen ortsüblich bekannt gemacht.
Ergänzend zur Planauslegung beim Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu, Zimmer 21, Marktstr. 17, 72184 Eutingen im Gäu, werden die Planunterlagen bis einschließlich 18. Juni 2020 auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Leben & Wohnen, Bauleitpläne, Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren“, sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht.
 
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichen Auslegung durch die Bereitstellung der Planunterlagen im Internet beteiligt. Auf die Beteiligung wurde zuvor per E-Mail hingewiesen. Für die Behörden und Träger öffentlicher Belange ist diese Internetseite über einen direkten Link zugänglich. Auf Wunsch senden wir die Dateien auch direkt per E-Mail oder in ausgedruckter Form postalisch zu.
 
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit sich zu informieren. Zur Erörterung der Planung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde Eutingen im Gäu zur Verfügung.
 
Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Eutingen im Gäu hat am 12.11.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Täle“ gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a und § 13 BauGB aufzustellen.
 
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Täle“ umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha und ist im Abgrenzungsplan vom 01.04.2020 abgedruckt.
 
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
Im Norden:     durch die Flst. Nr. 169 und 170 in Teilen, 171, 172 und 177
Im Westen:     durch die Flst. Nr. 179, 180, 116/2, 116/3, 116/8 und 117 (Tälesweg in Teilen)
Im Süden:       durch die Flst. Nr. 258/1 (Feldweg) und 185 (Feldweg)
Im Osten:        durch die Flst. Nr. 166, 167 und 190 (Kreuzstraße)
 
Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke:
169 (in Teilen), 170 (in Teilen), 173, 174, 175, 176, 178, 117 (Tälesweg in Teilen), 258 (Feldweg), 184, 186, 187, 188 und 189.
 
Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Die Gemeinde Eutingen im Gäu verfügt über keine Bauplätze welche an Bauwillige veräußert werden könnten. Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist groß. Mit der Entwicklung von Wohnbauflächen im Ortsteil Göttelfingen soll insbesondere jungen Leuten aus Göttelfingen die Möglichkeit eröffnet werden, sich dauerhaft in ihrem Heimatort niederzulassen und zu bauen.
 
Mit der Entwicklung des Baugebiets wurde ein Erschließungsträger beauftragt. Die Neuordnung der Grundstücke erfolgt durch eine freiwillige Umlegung.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Wohnentwicklung geschaffen werden.
 
Verfahren:
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a und § 13 Abs. 2 und 3 BauGB durchgeführt. Die Anwendung des § 13b BauGB eröffnet die Möglichkeit bisher im Außenbereich befindliche Flächen einzubeziehen und dabei das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden.
 
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 keine Umweltprüfung stattfindet und kein Umweltbericht erstellt wird.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und der Behörden (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen wird. Die Öffentlichkeit und die Behörden erhalten Gelegenheit sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich zu äußern.
 
Billigung der Planunterlagen:
Auf der Grundlage der städtebaulichen Konzeption vom 29.03.2019 und den Informationen und Anregungen aus dem Workshop  vom 02.04.2019 wurde von der Verwaltung und dem Planungsbüro eine neue Konzeption mit Datum vom 31.01.2020 sowie auch Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften erarbeitet. Diese wurden vom Ortschaftsrat Göttelfingen und dem Gemeinderat in einer nichtöffentlichen Sitzung am 18.02.2020 vorberaten.
Aufgrund der Vorberatung im Ortschafts- und Gemeinderat wurde die Planung mit Datum vom 01.04.2020 ergänzt.
 
Der Gemeinderat hat am 28.04.2020 in öffentlicher Sitzung folgende Planunterlagen gebilligt:

  • Abgrenzungsplan
  • Lageplan-Entwurf
  • Planungsrechtliche Festsetzungen
  • Örtliche Bauvorschriften
  • Begründung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

jeweils in der Fassung vom 01.04.2020
 
 
Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung:
Die vom Gemeinderat am 28.04.2020 gebilligten Planunterlagen werden
 

vom 18. Mai 2020 bis einschließlich 18. Juni 2020
 
beim Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu, Zimmer 21, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu während der gewöhnlichen Dienststunden  (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
 
Aufgrund der Corona Pandemie bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren (Tel. 07459 881 15) oder sich an der Sprechanlage des Rathauses anzumelden.  
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu, Zimmer 21, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu oder per E-Mail an j.fischer(@)eutingen-im-gaeu.de abgegeben werden.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Da die Verfasser der Stellungnahmen über die Abwägung und Entscheidung des Gemeinderats informiert werden, bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und ihre Anschrift anzugeben.
 
Eutingen im Gäu, 08.05.2020
Armin Jöchle
Bürgermeister
 
 
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den Planunterlagen oder zum Bebauungsplanverfahren.
 
Ihr Ansprechpartner:
Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu
Bauamt
Jutta Fischer
Marktstraße 17
72184 Eutingen im Gäu
 
Tel.: 07459 / 881-15
Fax: 07459 / 881-40
E-Mail: j.fischer(@)eutingen-im-gaeu.de
 
 
Hier sind die Planunterlagen einsehbar: