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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan "Täle" in Eutingen im Gäu, Ortsteil Göttelfingen

Allgemeines zur Beteiligung:
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Eutingen im Gäu vom 23.10.2020 (KW 43) wird die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt gemacht.
Ergänzend zur Planauslegung beim Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu, Zimmer 21, Marktstr. 17, 72184 Eutingen im Gäu, werden die Planunterlagen bis einschließlich
02. Dezember 2020 auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Leben & Wohnen, Bauleitpläne, Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren“, sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht.
 
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit sich zu informieren. Zur Erörterung der Planung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde Eutingen im Gäu zur Verfügung.
 
 
Verfahren:
Der Gemeinderat der Gemeinde Eutingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2020 und am 13.10.2020 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans sowie den geänderten Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 22.07.2020 mit Ergänzungen gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Absatz 3 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Die Entwürfe wurden nach der Gemeinderatssitzung nochmals entsprechend dem Beschluss angepasst.
 
Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet.
 
Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte einer Beeinträchtigung der Schutzgüter aus § 1 Absatz 6 Nr. 7b BauGB, denn durch den Bebauungsplan werden weder Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, noch Natura 2000 Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen. Es sind außerdem keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten.
 
Das Bebauungsplanverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a und § 13 BauGB durchgeführt.
 
Hinweise zu den Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes:
Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von
• der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB,
• dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und
• der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, nach
  § 3 Absatz 2 Satz 2  BauGB,
• der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB sowie
• der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB
abgesehen.

Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Göttelfingen. Es grenzt im Norden, Westen und Osten direkt an die bestehende Bebauung an. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist dem Abgrenzungsplan 22.07.2020 zu entnehmen.
 
Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahren
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Wohngebietserweiterung unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Infrastruktur geschaffen werden.
 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
 
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB liegen der geänderte Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag), sowie das Protokoll der Gemeinderatssitzung mit Abwägungsprotokoll
 

in der Zeit vom 02.11.2020 bis einschließlich 02.12.2020
 
bei der Gemeindeverwaltung Eutingen i.G., Bauamt, Zimmer 21, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu während der gewöhnlichen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
 
Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren (Tel. 07459 881-15).
 
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die Änderungen und die damit verbundenen wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an j.fischer(@)eutingen-im-gaeu.de bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eutingen im Gäu, Zimmer 21, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu äußern.
 
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
 
 
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den Planunterlagen oder zum Bebauungsplanverfahren.
 
Ihr Ansprechpartner:
Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu
Bauamt
Jutta Fischer
Marktstraße 17
72184 Eutingen im Gäu
 
Tel.: 07459 / 881-15
Fax: 07459 / 881-40
E-Mail: j.fischer(@)eutingen-im-gaeu.de 

 

Hier sind die Planunterlagen einsehbar: