Das Bürgerbüro informiert aus gegebenem Anlass über folgende Änderungen (ab sofort)
Ausweisdokumente für minderjährige Kinder und Jugendliche
- Kinderreisepässe bis 12 Jahre , Personalausweise bis 16 Jahre und
- Reisepässe bis 18 Jahre können nur noch in Begleitung des Kindes
- beantragt werden. (Passausweisgesetz § 9, Absatz 1)
- Das bedeutet, dass minderjährigen Kinder von 0 - 16 Jahre bzw. 18 Jahre
- bei Antragsstellung zwingend anwesend sein müssen.
- Bei Nichtanwesenheit der Kinder kann keine Antragsstellung erfolgen !
Wohnungsgeberbestätigung
Eine Anmeldung kann nur noch mit vorgelegter, vollständiger Wohnungsgeberbestätigung erfolgen. Diese kann auf unserer Homepage unter www. eutingen- im-gaeu.de heruntergeladen werden und muss vom Wohnungsgeber im Vorfeld der Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben sein.
Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank!