Das Bürgerbüro informiert aus gegebenem Anlass über folgende Änderungen (ab sofort)

Ausweisdokumente für minderjährige Kinder und Jugendliche

  •         Kinderreisepässe bis 12 Jahre , Personalausweise bis 16 Jahre und
  •         Reisepässe  bis 18 Jahre  können nur noch in Begleitung des Kindes  
  •         beantragt werden. (Passausweisgesetz § 9, Absatz 1)
  •         Das bedeutet, dass minderjährigen Kinder von 0 - 16 Jahre bzw. 18 Jahre
  •         bei Antragsstellung zwingend anwesend sein müssen.
  •         Bei Nichtanwesenheit der Kinder kann keine Antragsstellung erfolgen !

 
Wohnungsgeberbestätigung
Eine Anmeldung kann nur noch mit vorgelegter, vollständiger Wohnungsgeberbestätigung erfolgen. Diese kann auf unserer Homepage unter www. eutingen- im-gaeu.de heruntergeladen werden und muss vom Wohnungsgeber im Vorfeld der Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben sein.

Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank!